Analyse zum Urteil des EuGH vom 4. März 2021

 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkte mit Urteil (C-473/19 und C-474/19) vom 04.03.2021 den Vogelschutz.

Dr. Rico Faller, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht analysiert:

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