Pressemitteilung der NI e.V.:
In Hessen interpretiert eine Verwaltungsanweisung seit Anfang 2021 die Kriterien zur Ermittlung der sogenannten „Zugriffsverbote“ im Spannungsverhältnis Windenergie – Artenschutz neu. Es finden sich dort Vorgaben zum Verbot der Tötung und der Störung von Vögeln und Fledermäusen.