Der hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Runderlass der Landesregierung zum grundsätzlichen Vorrang der Windenergie vor dem Artenschutz verworfen. Es handele sich „lediglich um eine norminterpretierende Verwaltungsvorschrift, die gegenüber Gerichten keine Bindungswirkung entfaltet“, heißt es in dem Beschluss vom 14. Januar.
Korrespondent der Rhein-Main-Zeitung in Wiesbaden.
Moniert wird insbesondere die Herabsetzung des Mindestabstandes zwischen Windrädern und den Nestern von Großvögeln. Für die Richter ist nicht ersichtlich, dass die Vorschriften „flächendeckend den besten wissenschaftlichen Erkenntnisstand für Hessen wiedergeben.“ Die Entscheidung, die dieser Zeitung im Wortlaut vorliegt, betrifft in erster Linie einen Streit um die Errichtung von Windrädern im Landkreis Kassel. Den kompletten Beitrag lesen Sie in der FAZ