PM: Naturschutzinitiative e.V. (NI) – Geplante Änderungen des EEG nicht mit Unionsrecht vereinbar!

28.10.2020

 

Nach dem Kabinettsbeschluss zur Novelle des Erneuerbare Energiengesetzes (EEG)

ist geplant, in § 1 Abs. 5 EEG folgenden Passus in das EEG aufzunehmen:
„Die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien liegt im öffentlichen

Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit.“
Das vom Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) beauftragte

rechtswissenschaftliche

Gutachten des Hochschullehrers Prof. Dr. Martin Gellermann sowie

ein Gutachten der Kanzlei Caemmerer Lenz, Rechtsanwalt Dr. Faller

kommen unabhängig voneinander zu dem Ergebnis, dass die geplanten Änderungen

in Bezug auf die Ausnahmen vom Tötungsverbot

(45 Abs. 7 S. 1 Nr. 5 BNatSchG und 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 BNatSchG)

nicht mit dem EU-Recht zu vereinbaren sind.

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