Völlig unbemerkt von der Öffentlichkeit hat die Bundesregierung einen Entwurf zu einem „Investitionsbeschleunigungsgesetz“ erarbeiten lassen.
Der Entwurf sieht u.a. vor, Genehmigungsverfahren sowie Verwaltungsgerichtsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Zusätzlich soll unter bestimmten Bedingungen eine Umweltverträglichkeitsprüfung entfallen!
Der Entwurf kann hier eingesehen werden.
Als Frist zur Stellungnahme wurden ab 3. August im Anhörungsverfahren 3 Werktage gewährt!
Alle Stellungnahmen der Verbände können beim BMVI abgerufen werden.