17.09.2019
Ohne Folgenabschätzung und Folgenabwägung verstößt das Vorhaben der Bundesregierung, die Zahl der Windkraftanlagen zu verdoppeln, gegen Artikel 20a Grundgesetz, sagt der Verfassungsrechtler Dietrich Murswiek.
Die Kolumne bei Tichys Einblick lesen: Der forcierte Windkraftausbau ist verfassungswidrig
Ein weiterer Artikel von Dietrich Murswiek erschien in der FAZ+ unter dem Titel “Klimaschutz gegen Umweltschutz“. (fachartikel Recht)