Fehlende Standards für die Gefährdung des Rotmilans durch Windräder, lassen zwei Windradbetreiber vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern.
Zwei Windradbetreiber, die zum Schutz des Rotmilans keine Genehmigung bekommen hatten, sind mit Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht gescheitert. Beide Klagen wurden abgewiesen, wie das Gericht am 23. November in Karlsruhe mitteilte.
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts
Nr. 81/2018 vom 23. November
2018
Beschluss vom 23. Oktober 2018
1 BvR 2523/13, 1 BvR 595/14