Ärzte Zeitung online, 12.01.2018
Kliniken genießen keinen absoluten Lärmschutz vor Windenergieanlagen, findet das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes.
Das Knappschaftskrankenhaus Püttlingen ist mit dem Versuch gescheitert, die Errichtung von Windkraftanlagen in der Umgebung per Eilanträgen juristisch zu stoppen. Dabei entschied das Oberverwaltungs-gericht (OVG) des Saarlandes, dass der in der TA Luft für Krankenhäuser vorgesehene Immissionsrichtwert nicht in jedem Fall gilt (Az.: 2 B 584/17). Auch Bedenken gegen eine Infraschallbelastung wiesen die Richter zurück.