"Die Gutachten der Jahre 2014 bis 2016 zum Fledermaus Monitoring am Windpark Wächtersbach-Neudorf bestätigen die Vermutung der BI Windkraft im Spessart, dass die Windkraftanlagen nicht korrekt betrieben und Genehmigungsauflagen nicht eingehalten wurden", heißt es in einer Pressemitteilung der Bürgerinitiative.
Und weiter: "Die Genehmigung für den Windpark Wächtersbach-Neudorf enthält als artenschutzrechtliche Bestimmung die Auflage, dass zum Schutz der Fledermäuse die Windkraftanlagen zu definierten Zeiten abgeschaltet werden müssen.
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