27.05.17 - Das Regierungspräsidium Darmstadt nimmt nach Meinung der CDU-Fraktion in der Bad Orber Stadtverordnetenversammlung bei der Planung von Wind-Vorrangflächen "gezielt und bewusst
Beeinträchtigungen von Erholungsfunktionen in Kauf". Sie schreibt in ihrer Begründung zur Offenlage des Regionalplanes Südhessen zur Festlegung von Wind-Vorrangflächen, Beeinträchtigungen der
Erholungsfunktion sind zwangsläufig mit der Nutzung der Windenergie verbunden und zur Erreichung der klimapolitischen Ziele hinzunehmen. Die CDU Fraktion stellt sich klar gegen diese
vereinfachende Feststellung. Die Belange des Gesundheitsstandortes werden schlicht und kalkuliert ignoriert. Deshalb habe die CDU Einspruch gegen die geplanten Wind-Vorrangflächen beim
Regierungspräsidium Darmstadt eingelegt. Kompletten Beitrag lesen bei OSTHESSENNEWS