PRIVILEGIERUNG VON WINDKRAFTANLAGEN STREICHEN

Wieder einmal mehr erfreulich klare Worte eines Politikers..........

 

Energiewende im Jahr 2017 ist ein Schildbürgerstreich

– Ende des Windkraftprivilegs wäre ein erster dringender Schritt

Der energiepolitische Sprecher der Freien Demokraten im Landtag Niedersachsen, Gero Hocker, fordert eine Bundesratsinitiative aus Niedersachsen, um das Ende der Privilegierung von Windkraftanlagen im Baugesetzbuch zu erreichen: „Vor genau 20 Jahren wurde der Bau von Windkraftanlagen im Außenbereich privilegiert. Das war richtig, weil man damals deren Errichtung vereinfachen wollte. Seinerzeit betrug der Anteil von aus Wind erzeugtem Strom nur einen Bruchteil der fast dreißig Prozent des Stroms aus Erneuerbaren Energien, die im Jahre 2017 in unseren Netzen sind. Deswegen ist die Situation zwanzig Jahre später auch eine denkbar andere: Windkraftanlagen werden immer größer und immer mehr Landkreise erzeugen bereits heute ein Vielfaches der Strommenge, die sie eigentlich erst in Jahrzehnten aus Erneuerbaren Energien erzeugen wollten“, so der Energieexperte.

Hocker weist dabei auch auf die Nachteile der Stromerzeugung aus Windkraft hin, unter denen nicht nur Anwohner durch den Wertverlust ihrer Immobilien und Grundstücke zu leiden hätten, sondern mit Rotmilan, Fledermaus, Bussard und Habicht auch zahlreiche Tierarten. Hocker: „Nichts rechtfertigt im Jahr 2017 mehr eine Privilegierung des Baus von Windkraftanlagen, durch die nur noch mehr Strom teuer produziert wird, der nicht abtransportiert werden kann. Diese Energiewende, wie wir sie heute kennen, ist daher ein Schildbürgerstreich. Um das zu ändern, wäre eine Korrektur des Baugesetzbuches beim Windkraftanlagenbau der erste richtige und dringende Schritt.“ 

Hintergrund: Heute debattierte der Niedersächsische Landtag in erster Beratung über einen Antrag der Freien Demokraten zur Privilegierung von Windkraftanlagen (Drs. 17/7669). Der Antrag fordert die Landesregierung auf, sich mittels einer Bundesratsinitiative für eine Änderung des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB einzusetzen und die Privilegierung des Baus von Windkraftanlagen zu streichen.

 

Sehen Sie anschließend den Mitschnitt aus dem Niedersächsischen Landtag