Windkraft in Braunsbach
Gericht schaltet neu errichtetes Windrad ab
Naturschützer kritisieren Fehler bei den Umweltprüfungen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat ihnen nun bei einem Fall in Braunsbach Recht gegeben.
Stuttgart/Braunsbach - Es ist nicht alltäglich, dass ein Gericht ein Windrad, das schon fertiggestellt ist und Strom produziert, anhält und dessen Betrieb verbietet. Doch so ist es jetzt geschehen, bei einer Anlage in Braunsbach-Jungholzhausen (Landkreis Schwäbisch Hall): Der Naturschutzbund (Nabu) und der Landesnaturschutzverband (LNV) hatten mit dem Argument geklagt, das Landratsamt habe den Artenschutz im Genehmigungsverfahren zu wenig berücksichtigt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat den Naturschützern nun Recht gegeben. Nach Auffassung der 13. Kammer „bestehen ernstliche Zweifel an der erteilten Genehmigung“